Weltraumrecht

Weltraumrecht
Weltraumrecht,
 
die Regeln und Grundsätze des Völkerrechts über die Rechte und Pflichten der Staaten bei der Raumfahrt und der Nutzung des Weltraums, des Mondes und der anderen Himmelskörper. Die Grenze zwischen dem Weltraum und dem der nationalen Souveränität unterliegenden Luftraum (Lufthoheit) liegt nach herrschender Auffassung bei 80-100 km über dem Meeresspiegel, weil darüber der Auftrieb nicht mehr wirksam ist. Der bei den Vereinten Nationen ausgearbeitete Vertrag vom 27. 1. 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums (Weltraumvertrag) legt als Prinzipien des Weltraumrechts die Freiheit der Raumfahrt und die Erforschung und Nutzung des Weltraums und der Himmelskörper fest, ferner ein Verbot nationaler Aneignung und militärischer Nutzung. Der am 18. 12. 1979 unterzeichnete Mondvertrag hat diese Grundsätze bekräftigt und weiterentwickelt. Weitere Vereinbarungen betreffen die Haftung der Staaten für Raumfahrzeuge (Übereinkommen von 1972, das u. a. eine unbedingte Haftung des Startstaates wegen eines von seinem Weltraumgegenstand auf der Erdoberfläche oder an Luftfahrzeugen verursachten Schadens festlegt), die gegenseitige Hilfe, v. a. zur Rettung von Astronauten (Übereinkommen von 1968), die Verwendung von Fernmeldesatelliten (Übereinkommen von 1974) sowie die Erleichterung der Identifizierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (Übereinkommen von 1975). Weiterentwickelt wurde das Weltraumrecht durch die Vereinten Nationen u. a. mit der Resolution zur Fernerkundung (1986), die das unbeschränkte Recht zur Fernerkundung ohne vorherige Zustimmung oder Mitteilung bestätigte, sowie mit der Resolution zum Schutz der Umwelt (1993), die für die Nutzung nuklearer Energiequellen im Weltraum v. a. Sicherheitsregeln und Mitteilungspflichten aufstellt.
 
Instrument für die Entwicklung des Weltraumrechts ist der 1959 gegründete UN-Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (Committee on the peaceful uses of outer space; Abkürzung COPUOS), der aus einem Hauptausschuss, dem wissenschaftlich-technischen Unterausschuss und dem Rechtsausschuss besteht. Entscheidungen im Hauptausschuss werden nach dem Konsensprinzip getroffen.
 
 
A. Bueckling: Völkerrechtl. Haftung für Raumfahrtschäden nach dem Weltraumhaftungsabkommen vom 29. März 1972 (1982);
 C. Q. Christol: The modern international law of outer space (New York 1982);
 R. Wolfrum: Die Internationalisierung staatsfreier Räume (1984);
 H. Bittlinger: Hoheitsgewalt u. Kontrolle im Weltraum (1988);
 K. U. Pritzsche: Natürl. Ressourcen im Weltraum - das Recht ihrer wirtschaftl. Nutzung (1989);
 
Hb. des W., hg. v. K.-H. Böckstiegel (1991);
 S. Hobe: Die rechtl. Rahmenbedingungen der wirtschaftl. Nutzung des Weltraums (1992);
 M. Hintz: Weltraumrechtl. Umweltschutz im völkerrechtl. Regelungszusammenhang (1995).

* * *

Wẹlt|raum|recht, das: den Weltraum betreffendes Völkerrecht.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Weltraumrecht — Der Begriff Weltraumhaftung bezeichnet die völkerrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung von Völkerrechtssubjekten, in erster Linie von Staaten, im Verhältnis zueinander nach Völkerrecht, soweit diese im Weltraum tätig werden. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Manfred Lachs — (* 21. April 1914 in Stanislau; † 14. Januar 1993 in Den Haag) war ein polnischer Diplomat, Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer, der sich in vielfältiger Form im Bereich des Völkerrechts profilierte. Er studierte in den 1930er Jahren… …   Deutsch Wikipedia

  • Weltraumhaftung — Der Begriff Weltraumhaftung bezeichnet die völkerrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung von Völkerrechtssubjekten, in erster Linie von Staaten, im Verhältnis zueinander nach Völkerrecht, soweit diese im Weltraum tätig werden. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerhard Reintanz — (* 1. März 1914 in Cuxhaven; † 1997) in Halle; war ein deutscher Völkerrechtler in der DDR. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werk 3 Literatur 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Otto Riese — (* 27. Oktober 1894 in Frankfurt am Main; † 4. Juni 1977 in Pully bei Lausanne) war ein deutscher Jurist, Richter und Hochschullehrer. Er war Senatspräsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe und der erste Richter der Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Stephan Hobe — (* 1957) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Leben Hobe studierte an den Universitäten in München, Freiburg und Göttingen, wo er 1984 das Erste Staatsexamen ablegte. 1985 ging er an die McGill University in Montreal, wo… …   Deutsch Wikipedia

  • 3-Elemente-Lehre — Gilt als einer der Ursprünge des neuzeitlichen Völkerrechts: Der Westfälische Friede Das Völkerrecht (ungenau ist der Begriff internationales Recht) ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den… …   Deutsch Wikipedia

  • Alex Meyer — (* 15. Dezember 1879 in Berlin; † 21. August 1978 in Zürich) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Er war insbesondere auf dem Gebiet des Luftrechts tätig und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Luftrechtler.… …   Deutsch Wikipedia

  • Drei-Elementen-Lehre — Gilt als einer der Ursprünge des neuzeitlichen Völkerrechts: Der Westfälische Friede Das Völkerrecht (ungenau ist der Begriff internationales Recht) ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Recht — Gilt als einer der Ursprünge des neuzeitlichen Völkerrechts: Der Westfälische Friede Das Völkerrecht (ungenau ist der Begriff internationales Recht) ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”